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Vorsicht Contentklau! An der Grenze zwischen Inspiration und Kopie – 3 Beispiele

Blogartikel Content Planung für social Media 4 Schritte

Viele Selbstständige und Unternehmer*innen gehen in die Online-Sichtbarkeit und nutzen dafür vermehrt Social Media Plattformen. Content-Erstellung und Marketing auf Instagram & Co. sind zurzeit total im Rennen. Da ist es nicht verwunderlich, dass sich auf den Plattformen auch Kollegen aus der gleichen Branche treffen und über ähnliche Themen berichten.

Der unschöne Nebeneffekt: Leider wirft das viel zu oft Nachahmer (sog. Copycats) auf den Plan. Gegen einen Blick auf die Accounts der lieben Konkurrenten ist sicherlich nichts einzuwenden, denn Inspirationen lassen häufig auch neue eigene Ideen sprudeln.

Aber die Grenze zur Kopie sollte niemals überschritten werden.

Neben dem moralischen Aspekt, dass sich Bei-anderen-abgucken einfach nicht gehört, könnte Content-Klau unter Umständen (urheber-)rechtliche Konsequenzen haben.

In diesem Beitrag (geschrieben von Gastautorin Agi Wee) erfährst du, worauf du achten solltest und was du tun kannst, wenn deine Inhalte kopiert werden. Los geht’s!

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht, welches im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt vor allem Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.

Ob bei deinen Blog-Beiträgen oder Postings auf Social Media die Voraussetzungen für den Schutz durch das Urheberrecht vorliegen, muss häufig im Einzelfall beurteilt werden.

Falls der Schutz besteht, dürfen deine Beiträge nicht von anderen verwendet oder kopiert werden. Die Rechte liegen dann allein bei dir.

Gleiches gilt natürlich für Beiträge der geliebten Kollegen: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, sind diese Postings urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet wie bereits erwähnt: Kopieren kann gefährlich (und teuer) werden.

Name drauf und fertig? So einfach ist es nicht!

Wie Du vielleicht gemerkt hast, ist an keiner Stelle die Rede von der Nennung des Urhebers.
Warum nicht?

Es ist egal, ob Dein Name draufsteht! Das Bestehen eines Urheberrechtsschutzes richtet sich allein nach den im Gesetz vorgegebenen Bedingungen.

Die Basis-Formel für Schutzfähigkeit

Das Urheberrecht greift allerdings nur dann, wenn der kopierte Beitrag oder der Post ein Werk ist. Ein Werk wird in diesem Zusammenhang als persönliche, geistige Schöpfung definiert. Brechen wir dies entsprechend runter:

Persönlich = es muss von einem Menschen geschaffen worden sein.
Geistig = es muss ein mittels Sprache ausgedrückter Gedanken- oder Gefühlsinhalt vorliegen.
Schöpfung = ein Schaffensvorgang, der eine gewisse Kreativität bzw. einen Qualitätsgehalt besitzt – hieran werden allerdings sehr niedrige Anforderungen geknüpft.

Die Grenze von Kopie und Inspiration: 3 Beispiele

 
Die folgenden Beispiele können Dir zeigen, wo die Grenze verläuft, und sie sollen Dir helfen ein Gefühl für den Unterschied zwischen Inspiration und Kopie zu bekommen.

Beispiel 1: Texte

 
Texte genießen (in der Regel) urheberrechtlichen Schutz.

Gemäss §3 UrhG gelten Sprachwerke als urheberrechtlich geschützt. Du musst Dich aber zunächst fragen, ob beispielsweise Dein Blogbeitrag ein Werk gemäß der gesetzlichen Definition ist. Auch hier muss auf die Basis-Formel zurückgegriffen werden.

Erfüllt Dein Blogbeitrag alle drei genannten Voraussetzungen, so genießt er sehr wahrscheinlich (Einzelfälle sind immer möglich) urheberrechtlichen Schutz und darf nicht kopiert werden.

Vorsicht: Einfach einige Wörter austauschen oder den Satzbau umstellen reicht nicht! Das kann bereits eine Urheberrechtsverletzung sein.

Original

Kopie

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Beispiel 2: Content-Design


Fotos fallen grundsätzlich unter das Urheberrecht und können beim Benutzen ohne die Einwilligung des Urhebers abgemahnt werden.

Was ist aber, wenn es nicht um Fotos geht, sondern beispielsweise um Grafiken, Designs oder Infopostings?

Durch Grafiken oder Infopostings lassen sich Zusammenhänge und Informationen visuell darstellen und tragen so dazu bei, Wissen oder Informationen einfacher zu vermitteln. Zu den wichtigsten Gestaltungsmerkmalen beim Grafikdesign zählen dabei Bilder, Farben und Schrift. Dabei ist die Schutzmöglichkeit auch gegeben, wenn diese Entwürfe nur am Laptop entstanden sind. Auch hier ist wieder wichtig, dass der Beitrag durch ein gewisses Maß an Kreativität und Individualität hervorsticht.

Somit können auch Posting auf Instagram, Pinterest & Co. urheberrechtlich geschützt sein.

Jetzt hast Du Design-Vorlagen von Kathy gekauft und denkst „Shit, was mache ich jetzt? Darf ich die jetzt nicht mehr nutzen?“ Keine Panik! Der Name ist auch hier Programm: Vorlagen heißt das Zauberwort. Du musst sie mit Leben füllen und sie individuell anpassen – an deine Inhalte, deine Sprache und dein Branding.

Tipp: Gestalte Deine Postings kreativ und einzigartig So wird es Copycats schwerer gemacht, Dich unbemerkt zu kopieren.

Original

Kopie

Inspiration

Beispiel 3: Das Logo

 
Vermutlich hast Du echt viel kreative Zeit und vielleicht auch Geld für die Entwicklung Deines Auftritts aufgewendet. Die grafische Gestaltung Deines Firmenlogos wird durch die Eintragung Deines Unternehmens ins Handelsregister nicht geschützt. Aber auch Logos können als sogenannte Bild-Marke oder Wort-Bild-Marke geschützt werden und unterliegen auch dann dem Schutz und den Regelungen des Markenrechts. Damit bist Du rechtlich optimal abgesichert.

Wie bei einem eingetragenen Firmennamen als Marke gilt auch für das Logo, dass der Inhaber ausschließliche Nutzungsrechte an dem Logo behält und somit entscheiden kann, wer das Logo wie nutzen darf. Du kannst anderen verbieten identische oder ähnliche Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

Aufgepasst! Nutzt jemand ein Logo also unbefugt oder ändert es einfach ab, so kann der Inhaber mit rechtlichen Maßnahmen dagegen vorgehen.

Original

Kopie

Kennst du das kleine ® an einem Logo?

 
Das Symbol ® – das R im Kreis – kommt aus dem Markenrecht der USA. Es zeigt, dass eine Marke eingetragen ist. Nach dem deutschen Markenrecht ist es zulässig, aber nicht erforderlich, dass ein eingetragenes Logo mit dem kleinen ® gekennzeichnet wird. Das kleine Symbol hat bei uns in Deutschland meist einen Werbeeffekt. Es soll signalisieren, dass ein Logo eingetragen ist und Markenschutz besteht. Es wird oft auch zur Abschreckung verwendet. Der Schutz des Markenrechts gilt aber in Deutschland auch ohne eine solche Kennzeichnung mit dem kleinen ®.

VORSICHT: Das Anbringen des ® – ohne dass das Logo eingetragen ist – kann irreführend sein und kann auch abgemahnt werden.

Tipp: Lasse auch Dein individuelles Logo offiziell schützen.

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Aufgepasst bei der Nutzung von Markennamen

 
Du hast ein tolles Produkt in die Welt gelassen. Jetzt geht’s an die Namensfindung. Wäre es nicht super, wenn der Name direkt schon verrät, dass deine Inhalte ideal auf den Community-Wachstum auf Instagram, Pinterest oder Facebook abgestimmt sind? Aber Vorsicht: Du kannst nicht einfach «Instagram» in deinem Produktnamen integrieren.

Warum nicht?

Marken unterliegen meistens dem Schutz des Markenrechts. Dieser Schutz kann sich einerseits daraus ergeben, dass der Firmenname als Marke eingetragen wurde. Anderseits kann bei fehlender Eintragung ein Firmenname ausschliessliche Nutzungsrechte des Inhabers begründen, so zum Beispiel, wenn bei einer „geschäftlichen Bezeichnung“ hinreichende Unterscheidungskraft vorliegt.

Für die Marken von z. B. Facebook und Instagram liegen die Rechte bei der Facebook Inc., welche ausschließlich allein über die geschäftsmäßige Nutzung entscheiden darf.

Die Nutzung von „Instagram“ oder „Facebook“ in Deinem Produktnamen wird also sehr eingeschränkt toleriert. Es geht sogar soweit, dass einzelne Wortbestandteile nicht verwendet werden dürfen, zum Beispiel „IG“, „Insta“ oder „Gram“.

Daher ist hier unbedingt Vorsicht geboten! (oder lass es am besten lieber ganz bleiben 😉 )

Aber nicht nur die „Gro?en“ schützen ihr sogenanntes geistiges Eigentum – auch jede:r Unternehmer:in oder Selbstständige kann das tun. Daher solltest Du für deine Beiträge und Postings nicht ungefragt den Firmennamen von Unternehmen verwenden.

Andersherum kannst Du das auch für Dich nutzen und einen Schutz für Deinen coolen Unternehmensnamen oder eine Produktbezeichnung schaffen. Natürlich geht das auch für Dein besonderes Logo. Damit verhinderst Du nicht per se fiese Copycat-Fälle –  du hast aber eine solide Grundlage direkt abzumahnen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

Tipp: Lasse Deinen Unternehmens- oder Produktnamen als Marke schützen.

Mieser Copycat Fall! Was kannst du jetzt tun?

 
Ganz wichtig im ersten Moment: Durchatmen! Du solltest in dieser Situation keine voreiligen Handlungen vornehmen, vor allem nicht aus der Wut oder dem Ärger heraus. Versuche mit Ruhe an die Angelegenheit ranzugehen und gehe am besten die folgenden Schritte durch:

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Beweissicherung

Zunächst ist es wichtig, dass du Material hast, mit dem du eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung beweisen kannst. Das heißt, du solltest Beweise sichern. Wie? Am besten machst du Screenshots von dem geklauten Beitrag oder Foto. Idealerweise ist auf dem  Screenshot auch das Datum zu sehen. Ebenso solltest du dein Original auch vorzeigen können.

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Erstkontakt und gütliche Einigung

Als nächsten Schritt solltest du versuchen, den/ die Schädiger:in festzustellen, damit du weißt, an wen sich deine weiteren Maßnahmen zu wenden haben.

Du könntest dann den/den Betreiber:in der Website bzw. des Social Media Accounts kontaktieren und auf die Verletzung ansprechen. Im besten Fall lässt sich die Angelegenheit auf diese Weise schnell abschließen und man kann sich auf eine gemeinsame Lösung einigen.

Ist eine Einigung auf diese Weise nicht möglich, empfiehlt sich der Schritt zum Anwalt.

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Ab zum Anwalt

Bist du mit der unrechtmässigen Nutzung deines Beitrags nicht einverstanden und lässt sich keine Einigung durch den direkten Kontakt mit dem/der Schädiger/in erreichen, solltest du dich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der eine umfassende Prüfung deiner Rechte vornimmt und mittels Risikoabwägung die besten Vorgehensweisen für dich auslotet.

Grundsätzlich ist die Einschätzung, ob und wann ein Urheberrechtsschutz besteht, eine komplizierte und komplexe Einschätzung, die Erfahrung und Gesetzeskenntnis benötigt. Nur weil Du einen Beitrag oder Entwurf für nicht kreativ genug hältst, bedeutet das nicht, dass Du diesen einfach für Dich nutzen kannst und bei der Verwendung ohne das Einverständnis des/der Erstellers/Erstellerin keine Abmahnung droht.

Lasse Dich im Zweifel von einem Anwalt beraten oder frage den/die Ersteller/in einfach um Erlaubnis.

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Was du dir unbedingt merken solltest:

Inspiration ist in Ordnung, aber mach gefälligst dein eigenes Ding draus.

Dein Namen macht es nicht unkopierbar – den Schutz begründen die Voraussetzungen des Gesetzes (UrhG).

Sei kreativ! So wird es schwieriger dich „unauffällig“ zu kopieren.

Die Einschätzung ob Urheberrechtsschutz besteht, liegt nicht bei Dir. Lass Dich im Zweifel beraten oder frage um Erlaubnis.

Wenn du kopiert wirst, gilt es erstmal Ruhe zu bewahren und Beweise zu sichern! Danach kannst Du überlegen, wie es weitergeht.

Über die Autorin: Agi Wee

 
Agi ist Anwältin für rechtliche Fragen rund um Internetrecht, Social Media und deine Webseite.

Recht und Gesetz müssen nicht trocken, langweilig und kompliziert sein. Das Ziel ist, Jura für jedermann verständlich zu machen und einfach zu erklären.

Die ständige Angst vor Abmahnungen, Klagen und Streitigkeiten im Internet hat hiermit endgültig ein Ende!

Mehr zu Agi und ihren Angeboten findest du auf ihrer Website.

 

Launch-Content-Plan Beispiel (fiktiv)

Haben dir die Erklärungen und Beispiele geholfen?

 
Vielleicht geht es dir wie vielen Unternehmer:innen und du fühlst dich von rechtlichen Themen schnell überfordert, und weißt nicht, wie du vorgehen sollst, wenn deine Inhalte kopiert werden (oder wenn dir jemand vorwirft, dass du Inhalte kopiert hast). Ich hoffe, dieser Beitrag konnte für dich ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und dir einen ersten Überblick verschaffen.

Du hast eine Frage zu Canva, dem Thema Content-Design oder einen Wunsch für einen Blogartikel? Dann freue ich mich von dir zu hören. Schreibe mir gerne eine Nachricht über Instagram auf @kathy.ursinus
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Kathy Ursinus

#designmitkathy

Hola, ich bin Kathy und Expertin für Content-Design von digitalen Produkten.

Mit meiner Auswanderung habe ich den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt. Heute helfe ich meinen Kund:innen ihre digitalen Inhalte visuell schön zu verpacken.

Seit 2019 habe ich über 4000+ eigene digitale Produkte verkauft und mit über 150+ Kund:innen ihre Produkte zu einem echten Hingucker gemacht. - Love it!

Mein Herz schlägt für Design und Tierschutz. Wenn ich nicht gerade am Laptop bin, setze ich mich für den Schutz von Fellnasen ein.

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